Mitglied werden oder eine Statusänderung mitteilen

Mit einer Stärke von über 15.000 Mitgliedern haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die besonderen Interessen von Frauenärzten und Frauenärztinnen gemeinsam als richtungsweisende und handlungsfähige Organisation im Gesundheitssektor und der Öffentlichkeit zu vertreten.

Unseren Mitgliedern stehen wir mit Beratung und Unterstützung zur Seite. Ferner bieten wir ihnen eine Vielzahl von Vorteilen und Vergünstigungen sowie (regionale Möglichkeiten) zum Informations- und Erfahrungsaustausch.

Als Mitglied können Sie auch die Chance nutzen, einen attraktiven Verband mitzugestalten und berufsrelevante Anliegen weiter voran zu bringen.

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BVF-Mitgliederbroschüre

Zur Satzung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.

Beitrittserklärung / Änderungsmitteilung

Bitte speichern Sie das PDF-Formular zunächst. Dann können Sie es am Bildschirm ausfüllen:

Beitrittserklärung bzw. Änderungsmitteilung ab 01.01.2024

Über das selbe Formular können Sie uns auch eine tätigkeitsbezogene Status-Änderungsmitteilung zukommen lassen!
Schicken Sie an unsere Geschäftsstelle bitte einfach Ihre ausgefüllte Beitrittserklärung bzw. Änderungsmitteilung.

Geschäftsstelle
Berufsverband der Frauenärzte e.V.
Mitgliederverwaltung
Postfach 20 03 63
80003 München

Arten der Mitgliedschaft und Jahresbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Tätigkeits-Status der Ärztinnen und Ärzte gestaffelt und werden als Jahresbeitrag im Januar erhoben, sie sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
Auch Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Frauenarzt befinden, können Mitglied werden. Sie genießen die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder, mit Ausnahme des passiven Wahlrechtes.

Jahresbeträge / Beitragsordnung ab 01.01.2024

Jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt kann Mitglied im Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) werden.